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EU-Anschubmittel des MWK BW

Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt fortlaufend die Beantragung von Forschungs- und Kooperationsprojekten mit EU-Finanzierung(santeil).

Hierzu gehören

  • Vorhaben aus dem Forschungsrahmenprogramm der EU (Horizon 2020 zukünftig Horizon Europe)
  • Vorhaben, die Mittel aus den EU-Strukturfonds wie EFRE oder ESF enthalten (z.B. Interreg-Programm, ZAFH-Programm des MWK)
  • Vorhaben des Erasmus+ Programms

Gefördert wird die Vorbereitung bzw. Antragstellung der Vorhaben. Fördersumme sind 3000 Euro, wenn die Hochschule Projektpartner ist bzw. 5000 Euro, wenn die Hochschule Koordinator ist.

Die Mittel können nur für Angehörige der eigenen Hochschule verwendet werden und zwar für 

  • Reisekosten zu den Partnern zur Antragsvorbereitung sowie im Erfolgsfall auch zu Vertragsverhandlungen nach Brüssel
  • Reisekosten zwecks Teilnahme an Infoveranstaltungen des EU-Büros bzw. der nationalen Kontaktstellen, der KOWI oder des Steinbeis-Europazentrums
  • Mittel für etwaige Beschäftigungen von Hilfswissenschaftlern, z.B. für Recherchen
  • Mittel für Übersetzungen von Anträgen oder Dokumenten an der Hochschule

Nicht gefördert werden Beratungen oder Dienstleistungen Dritter und die Aufstockung von schon vorhandenen Personalstellen.

Die Beantragung und Abwicklung der Anschubmittel erfolgt über die <link https: www.hochschulen-bw.de home haw-bw geschaeftsstelle.html external-link-new-window external link in new>Geschäftsstelle des HAW BW e.V., Leiter Servicestelle Forschung und Transfer.